Kostenrisiko
Bevor man einen Streitfall/Prozess beginnt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass mit der Führung eines Rechtsstreites/der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht unerhebliche Kosten verbunden sind. Es ist also immer ratsam, sich vorher einen ungefähren Überblick über die gegebenenfalls auf einen zukommenden Kosten zu verschaffen.
Wer die Kosten eines Rechtsstreites trägt, bestimmt das Gesetz – vgl. § 91 ZPO ff.
Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt gem. § 91 ZPO die unterliegende Partei
Kostentabelle und Berechnungen
Wie auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens (Hausrat, Haftpflicht etc.) besteht natürlich auch im Zusammenhang mit dem Wunsch/Ziel der eigenen Rechtsverfolgung/- verteidigung die Möglichkeit, zum Abschluss einer entsprechenden sog. Rechtsschutzversicherung. Es ist in diesem Zusammenhang zweckmäßig, sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages umfassend zu informieren, damit das Versicherungspaket auf den eigenen Bedarf maßgeschneidert werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen zu den einzelnen Gebieten haben, kontaktieren Sie mich bitte.
per Kontaktformular