Als außergerichtliche Alternative zur Lösung von Konflikten bietet sich die durch einen Mediator unterstützte eigenständige Suche nach eigenen Lösungen an.

Mediation

Was ist Mediation?

Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt.

Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr die Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der die Parteien angeleitet werden, meist schnelle und flexible sowie kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht.

Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80-er Jahren steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert.

Mediation durch Rechtsanwältin Dagmar BethmannDie Rechtsanwälting Dagmar Bethmann hat sich in einer 18-monatigen Ausbildung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Advanced Studies, zur Mediatorin zertifizieren lassen. Sollten Sie sich für eine außergerichtliche Lösung Ihres Konfliktes (Mediation) interessieren, so erhalten Sie auf der Webseite von Rechtsanwältin Dagmar Bethmann erste Informationen und auch die Kontaktdaten von Frau Bethmann.

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Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus?

Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertraulichkeit
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung
  • Unabhängigkeit/Allparteilichkeit des Mediators: Die Mediatorin unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.

Wird der Rechtsanwalt als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig, so unterliegt er den Regeln des Berufsrechts. Damit ist insbesondere klargestellt, dass der Rechtsanwalt, auch soweit er als Mediator tätig wird, der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

Die der Mediation eigene Neutralitätsverpflichtung eines Mediators verbietet es, dass ein Rechtsanwalt in einem Fall mediiert, mit dem er zuvor als Anwalt befasst war. Ebenso ist eine anwaltliche Tätigkeit nach der Mediation unter dem Gesichtspunkt der Verschwiegenheitspflicht und des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen ausgeschlossen, es sei denn, der Anwalt würde im gemeinsamen Interesse aller an der Mediation Beteiligten tätig.

Ein Rechtsanwalt darf als Mediator tätig werden, wenn er eine der an der Mediation beteiligten Parteien zuvor in anderer Sache anwaltlich vertreten hat, sofern er auf seine frühere Tätigkeit vor Abschluss des Mediationsvertrages hinweist.

Familienmediation

Diese Form der Mediation ist geprägt von dem Spannungsfeld zwischen persönlichen Konflikten, die zu Trennung und Scheidung geführt haben, und den Sachfragen, die zu klären sind. Anders als im Prozess oder bei anwaltlich geführten Verhandlungen ist Raum auch für die Bearbeitung der Beziehungsebene - allerdings ohne jeden therapeutischen Ansatz.

Der Familienmediator sorgt dafür, dass einander zugehört wird. Auf dieser Kommunikationsgrundlage, die bei den Betroffenen häufig in Vergessenheit geraten ist, können Lösungsoptionen entwickelt werden, und zwar von den Betroffenen selbst. Anders als in Prozess- oder bei anwaltlichen Verhandlungen werden diese eigenen Lösungen als gerecht und damit auch dauerhaft erlebt.

Der anwaltliche Familienmediator - häufig mit der Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht - behält dabei das Recht im Auge und sorgt dafür, dass die Parteiautonomie nicht zu materiell oder formell unzulässigen Vereinbarungen führt. Er kann auch, wenn die Betroffenen es wünschen, das Recht in die Mediation einführen (also z. B. die Rechtslage erläutern) oder aber auf Beratungsanwälte verweisen.

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